Für den Transport von Calciumcarbid auf der Schiene kann jetzt in Österreich RID9/2011 in Anspruch genommen werden.
(ur) RID 9/2011 - UN 1402 CALCIUMCARBID der Klasse 4.3 Verpackungsgruppe I in Tanks, vorgeschlagen von Deutschland, gezeichnet von Belgien, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Tschechische Republik und jetzt von Österreich. Abweichend von den Bestimmungen in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (12) ADR darf UN 1402 CALCIUMCARBID der Klasse 4.3 Verpackungsgruppe I in Tanks befördert werden, sofern bestimmte Bedingungen (siehe dazu „Im Dreierpack“) erfüllt sind.
Die RID-Sondervereinbarung ist gültig bis 31. Dezember 2012.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der RID-Sondervereinbarungen können bei der OTIF heruntergeladen werden.
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