Mit der 5. CDNI-V werden Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien von 2016 für die betreffenden deutschen Wasserstraßen in Kraft gesetzt.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die „Fünfte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (5. CDNI-Verordnung – 5. CDNI-V)“ vom 15. November 2017 bekannt gemacht (BGBl. 2017 II S. 1410). Damit werden Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien vom 28. Juni 2016 bzw. 15. Dezember 2016 (CDNI 2016-I-5 bzw. CDNI 2016-II-4 und CDNI 2016-II-5) auf den in Anlage 1 des Übereinkommens genannten deutschen Wasserstraßen in Kraft gesetzt. Die Beschlüsse umfassen Änderungen der Anlage 2 des CDNI; das CDNI wurde zuletzt mit der 4. CDNI-V aktualisiert (BGBl. 2017 II S. 1274).
Die Beschlüsse CDNI 2016-II-4 und CDNI 2016-II-5 gelten ab 1. Januar 2018, im Übrigen tritt die 5. CDNI-V morgen in Kraft.
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