BAG aktualisiert Corona-Ausnahmeregelungen
(ur) Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Übersicht zu den straßengüterverkehrsrechtlichen Ausnahmeregelungen aufgrund Covid-19 (Stand: 26.08.2020) aktualisiert. In dem 11-seitigen pdf-Dokument werden die Ausnahmen zu den Bereichen
1. Fahrpersonalrecht
2. Güterkraftverkehrsrecht
3. Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
4. Straßenverkehrsrecht – Sonn- und Feiertagsfahrverbote
5. Gefahrgutrecht
6. Abfallrecht
meist in tabellarischer Form stichwortartig beschrieben. Im Bereich des Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sind die seit 04.06.2020 bestehenden Ausnahmen zur Verordnung (EU) 2020/698 um weitere sieben Monate verlängert worden.
Explizit weist die Behörde darauf hin, dass die Übersicht keine amtliche Bekanntmachung ersetzt und lediglich der Information zum jeweiligen Stand dient. Weiter werden die Nutzer dazu aufgefordert, auf der Internetseite des BAG zu prüfen, ob eine aktualisierte Fassung vorliegt.
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