Die multilaterale Vereinbarung verlängert ablaufende Schulungsbescheinigungen von ADR-Fahrern und Gefahrgutbeauftragten
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat u.a. sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:
M324 – Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Abs. 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschn. 1.8.3.7 ADR – gezeichnet von Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, der Russischen Föderation, San Marino, Schweden, der Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Belarus. Die Vereinbarung ist gültig bis 1. Dezember 2020.
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