Die multilaterale Vereinbarung erleichtert Transport von Desinfektionsmitteln
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:
M328 - Transport von hydro-alkoholischen Gelen und Lösungen – gezeichnet von Frankreich und Luxemburg und neu von Belgien. Die Vereinbarung ist gültig bis zum 31. August 2020.
Der Transport und die Lieferung von Desinfektionsmitteln, hydroalkoholischen Gelen und Lösungen an Apotheken und andere Empfänger können unter bestimmten Voraussetzungen von den Vorschriften des ADR freigestellt werden. Dies gilt für Gefahrgüter, die nach Verpackungsgruppe II oder III klassifiziert sind, der UN-Nummern UN 1170, UN 1219, UN 1987 und UN 1993.
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