(ur) Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID hat sich folgende Veränderung ergeben:
RID 4/2020 - Wiederkehrende Prüfungen oder Zwischenprüfungen von ortsbeweglichen Tanks und UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) gemäß den Absätzen 6.7.2.19.2, 6.7.3.15.2, 6.7.4.14.2 und 6.7.5.12.2 RID - initiiert von Deutschland, gezeichnet von Belgien, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Schweiz, Spanien und Ungarn sowie neu von Finnland.
Die Vereinbarung ist gültig bis zum 1. September 2020.
Das Pendant zur RID 4/2020 ist die multilaterale Vereinbarung M327 für den Straßenverkehr.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!