Korrekturen an RID/ADR/ADN 2021 können nicht wie geplant behandelt werden
(ur) Bedingt durch die vielen Absagen von Delegierten wird die Beschlussfähigkeit gemäß Artikel 35 der Geschäftsordnung der Gemeinsamen Tagung nicht erreicht. Die Gemeinsame Tagung, die vom 16. bis 20 März in Genf geplant war, wird deshalb nicht stattfinden. Mehrere Delegationen haben aufgrund von Reisebeschränkungen, die ihnen von ihren Arbeitgebern auferlegt wurden, ihre Teilnahme annulliert. Weitere Delegierte haben ihre Absagen damit begründet, dass sie zu dem (im Falle einer Corona-Viren-Infektion) besonders gefährdeten (vulnerablen) Personenkreis gehören.
Die Sekretariate der UNECE und der OTIF sind sich der Konsequenzen einer Absage der Gemeinsamen Tagung bewusst: Korrekturen, die verschiedene Antragsteller für die Änderungen 2021 des RID/ADR/ADN für notwendig erachten, können nun nicht zu dem geplanten Termin behandelt werden. Beide Sekretariate stehen jedoch in engem Kontakt mit den Vorsitzenden der Gemeinsamen Tagung, der WP.15, dem ADN-Sicherheitsausschuss und dem RID-Fachausschuss, um Alternativen zur Lösung dieser Probleme zu erörtern.
„Wir sind uns auch bewusst, dass die Absage der Gemeinsamen Tagung für jeden Teilnehmer einen zusätzlichen administrativen Aufwand und möglicherweise finanzielle Kosten mit sich bringt“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung weiter. Angesichts des Gesundheitsrisikos sei diese Entscheidung aber unvermeidlich; „Aus Gründen der Solidarität mit den Delegierten, die ihre Teilnahme absagen mussten, und aus unserer Verantwortung für jeden Delegierten sind wir überzeugt, dass dies die richtige Entscheidung ist“.
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