(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:
M327 - Wiederkehrende Prüfungen oder Zwischenprüfungen von ortsbeweglichen Tanks und UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) gemäß den Absätzen 6.7.2.19.2, 6.7.3.15.2, 6.7.4.14.2 und 6.7.5.12.2 ADR -, initiiert von Deutschland, gezeichnet von Belgien, Finnland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, der Schweiz , Slowakei, Spanien und Ungarn sowie neu Irland. Die Vereinbarung ist gültig bis zum 1. September 2020.
Das Pendant zur M327 ist für den Schienenverkehr die multilaterale Sondervereinbarung RID 4/2020.
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