Die multilaterale Vereinbarung zum erleichterten Transport von Desinfektionsmitteln haben nun vier Vertragsparteien unterzeichnet
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:
M328 - Transport von hydro-alkoholischen Gelen und Lösungen – gezeichnet von Belgien, Frankreich und Luxemburg sowie neu von Irland. Die Vereinbarung ist gültig bis zum 31. August 2020.
Der Transport und die Lieferung von Desinfektionsmitteln, hydroalkoholischen Gelen und Lösungen an Apotheken und andere Empfänger können unter bestimmten Voraussetzungen von den Vorschriften des ADR freigestellt werden. Dies gilt für Gefahrgüter, die nach Verpackungsgruppe II oder III klassifiziert sind, der UN-Nummern UN 1170, UN 1219, UN 1987 und UN 1993.
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