Frankreich und Luxemburg erleichtern Transport von hydro-alkoholischen Gelen und Lösungen
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:
M328 - Transport von hydro-alkoholischen Gelen und Lösungen – gezeichnet von Frankreich und Luxemburg. Der Transport und die Lieferung von Desinfektionsmitteln, hydroalkoholischen Gelen und Lösungen an Apotheken und andere Empfänger können unter bestimmten Voraussetzungen von den Vorschriften des ADR freigestellt werden. Dies gilt für Gefahrgüter, die nach Verpackungsgruppe II oder III klassifiziert sind, der UN-Nummern UN 1170, UN 1219, UN 1987 und UN 1993. Die Vereinbarung ist gültig bis zum 31. August 2020.
Deutschland erleichtert den Transport mit einer nationalen Duldungsregelung: Bestimmte Verstöße beim Transport freigestellter Hygiene- und Medizinprodukte werden nicht geahndet.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!