Beförderung von festen medizinischen oder klinischen Abfällen unter UN 3549
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M317 – Beförderung von festen medizinischen oder klinischen Abfällen, Kategorie A – initiiert vom Vereinigten Königreich, gezeichnet von Schweden und neu von Spanien. Die Vereinbarung ist gültig bis 31. Dezember 2020.
Feste medizinische oder klinische Abfälle der Klasse 6.2, Kategorie A, können entsprechend den Regelungen und den Verpackungsanweisungen in den Anhängen I und II der Multilateralen Vereinbarung M317 unter der neuen UN-Nummer 3549 befördert werden. UN 3549 Medizinischer Abfall, Kategorie A, gefährlich für Menschen, fest oder Medizinischer Abfall, Kategorie A, nur gefährlich für Tiere, fest, wird im ADR 2021 die Klassifizierungs- und Beförderungsmöglichkeiten für große Mengen fester, mit ansteckungsgefährlichen Stoffen kontaminierter Abfälle erweitern.
Der Eintrag unter UN 3549 darf nicht für Abfälle aus der Bioforschung oder für flüssige Abfälle verwendet werden.
Medizinische Abfälle mit ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie B sind der UN-Nummer 3291 zuzuordnen.
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