Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, müssen (Gefahrgut-) Fahrer im Transitverkehr festgelegte Routen und Regeln einhalten
(ur) Das Ministerium für Notsituationen in Weißrussland hat die UNECE entsprechend ADR 1.9.4 unterrichtet, dass auch Gefahrgutfahrer im Transitverkehr verpflichtet sind, nur auf den Straßen zu fahren, wo es Rastplätze, Verpflegungsstationen und Tankstellen gibt, die in der Liste der Fahrtrouten bzw. der Straßenkarte für den Transitverkehr angegeben sind. Die Service- und Ruhebereiche der jeweiligen Einrichtung dürfen die Fahrer nicht verlassen.
Weiter sind die Fahrer im Transitverkehr verpflichtet, das Territorium Weißrusslands auf dem kürzesten Weg, spätestens am Tag nach der Einreise zu verlassen. Mit Ausnahme der Fälle, in denen dies wegen eines Unfalls oder einer Panne des Fahrzeugs unmöglich ist. Zu den Ausnahmen zählt auch das Entladen, das Umladen der Fracht, der Ersatz des Fahrzeugs, wenn dies durch die Bedingungen des Beförderungsvertrags vorgesehen und in den Transportdokumenten angegeben ist.
In diesen Fällen ist eine Abweichung von der in der Liste der Fahrtrouten angegebenen Straße erlaubt, wobei die notwendigen Handlungen so schnell wie möglich ausgeführt werden müssen.
Mit diesen Maßnahmen soll die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden. Grundlage ist die Resolution Nr. 171 "Über Maßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr und Ausbreitung der durch das Coronavirus COVID-19 verursachten Infektion", die der Ministerrat der Republik Weißrussland am 25. März 2020 verabschiedet hat.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!