Im Bundesgesetzblatt ist das Corrigendum 4 zum ADR 2009 in der englischen Originalversion als auch in deutscher Übersetzung bekanntgemacht worden.
(ak) Mit der "Bekanntmachung eines Corrigendums zu der Neufassung der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)" im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 17 auf S. 779 ist das Corrigendum 4 zum ADR in Deutschland in Kraft gesetzt worden.
Veröffentlicht wurden sowohl die englische Originalversion sowie eine deutsche Übersetzung. Die Änderungen in Tabelle A betreffen UN 2480, 2813, 2870 und 3131. Die Änderungen in Verpackungsanweisung P 903 a wirken sich entweder nicht auf das Deutsche aus oder sind bereits in den amtlichen Text eingeflossen.
Die ebenfalls von UNECE herausgegebenen Corrigenda 3 und 5 haben keine Auswirkungen auf den deutschen Text.
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