Dänemark: Öresundtunnel und ATR

Das Nachbarland hat die Tunnelbeschränkungen für die Öresund-Verbindung zwischen Dänemark und Schweden aktualisiert und das ATR D 2/11 zurückgenommen.

(mih) Dänemark hat zum einen seine Notifizierungen bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) betreffend Tunnelbeschränkungen gemäß Abschn. 1.9.5 ADR aktualisiert (Stand 15. November 2017). Für den Öresundtunnel gilt nun von 6:00 bis 19:00 Uhr die Tunnelkategorie D und von 19:00 bis 6:00 Uhr die Tunnelkategorie B.

Zum anderen hat das Nachbarland die Anerkennung eines Anerkannten Technischen Regelwerks (ATR) gemäß Abschn. 6.2.5 RID/ADR für bestimmte ortsbewegliche Druckgeräte zurückgenommen: ATR D 2/11 für Bau, Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung von Gasflaschen-Schnellöffnungsventilen. Für Deutschland hatte die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) dieses ATR mit Datum vom 9. Juni 2017 zurückgenommen. Dies hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Datum vom 1. Juli 2017 bekannt gemacht (VkBl. 2017 S. 638).

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