Dänemark zeichnet M228, M267 und M278

Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es drei Änderungen gegeben.

(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es folgende Änderungen gegeben:

M228 – Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen (UN 3480) – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 4/2011), Frankreich, Italien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz und Spanien sowie neu von Dänemark (gültig bis 26. Dezember 2015).

M267 – Beförderung von Flaschen, die an Bord von Schiffen oder Flugzeugen verwendet werden – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 7/2014), Frankreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Dänemark (gültig bis 31. Dezember 2014). Damit lässt sich die neue Sondervorschrift 662 in Kapitel 3.3 ADR 2015 vorfristig anwenden, die ab 1. Januar 2015 gelten wird.

M278 – Beförderung von UN 1965 (Flüssiggas, Liquefied Petroleum Gas – LPG) in festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen) – gezeichnet von Norwegen und Schweden sowie neu von Dänemark (gültig bis 31. Mai 2019).

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