Die Erleichterungen betreffen die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gasflaschen sowie die wiederkehrende Prüfung bestimmter Gasflaschen aus Stahl für LPG.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M299 – Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in Gasflaschen des US-Department of Transportation (DOT) im Rahmen von Unterabschn. 1.1.4.2 – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2016 S. 530), Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Dänemark (gültig bis 31. Mai 2019).
M301 – Wiederkehrende Prüfung einiger Flaschen aus Stahl für die Beförderung von Flüssiggas (Liquefied Petroleum Gas – LPG) (UN 1965) – gezeichnet von Belgien und Frankreich sowie neu von Dänemark (gültig bis 31. Dezember 2021).
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