Das ADNR hat ausgedient

Das BMVBS hebt Bekanntmachungen auf und widerruft eine Allgemeinverfügung.

(mih) Nachdem das ADNR der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) durch die dem ADN-Übereinkommen beigefügte Verordnung abgelöst worden ist, sind acht, seit 1977 im VkBl. zum ADNR veröffentlichte Bekanntmachungen gegenstandslos geworden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat sie nun aufgehoben (VkBl. 2013 S. 559, lfd. Nr. 91).

Zugleich wird eine Allgemeinverfügung von 1989 über zusätzliche Betriebsvorschriften für den Transport von Acrylnitril widerrufen. Mit dem Übergang vom ADNR auf das ADN ist die Rechtsgrundlage für den Erlass der Allgemeinverfügung entfallen und die Beförderung dieses Stoffs abschließend im ADN geregelt.

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