Die neue Multilaterale Vereinbarung würde nach Gegenzeichnung durch mindestens einen weiteren Mitgliedstaat die Beförderung genetisch veränderter lebender Tiere vereinfachen.
(mih) Deutschland hat die Multilaterale Vereinbarung M297 gemäß Abschn. 1.5.1 ADR vorgeschlagen. Sie betrifft die Beförderung genetisch veränderter lebender Tiere.
Abweichend von den Vorschriften in Abs. 2.2.9.1.11 ADR unterliegen genetisch veränderte lebende Tiere, die nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse keine pathogenen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben und die in Behältnissen befördert werden, die geeignet sind, sowohl eine Entweichung der Tiere als auch einen unzulässigen Zugriff sicher zu verhindern, nicht den Vorschriften des ADR. Die für den Lufttransport von der International Air Transport Association (lATA) festgelegten Vorschriften für Lebendtiertransporte (Live Animals Regulations – LAR) können als Leitfaden für geeignete Behältnisse für die Beförderung lebender Tiere herangezogen werden.
Sobald weitere Mitgliedstaaten die M297 zeichnen, ist sie anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Diese Multilaterale Vereinbarung würde dann bis 31. Dezember 2016 gelten.
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