Die neue Multilaterale Vereinbarung soll die Beförderung von leeren, ungereinigten Verpackungen vereinfachen.
(mih) Deutschland hat eine neue Multilaterale Vereinbarung gemäß Abschn. 1.5.1 ADR vorgeschlagen; die M348 betrifft die Beförderung von UN 3509 Altverpackungen, leer, ungereinigt in loser Schüttung. Abweichend von Tabelle A in Kap. 3.2 und Abschn. 7.3.3 ADR sollen ausrangierte, leere, ungereinigte und der UN 3509 zugeordnete Verpackungen auch in loser Schüttung gemäß Code VC1 in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern befördert werden dürfen. Der Absender muss in das Beförderungspapier eintragen: „Beförderung gemäß Multilateraler Vereinbarung M348“.
Die M348 kann jedoch erst dann angewendet werden, wenn sie von mindestens einer anderen Vertragspartei gegengezeichnet worden ist. Sie wäre dann gültig bis 30. Juni 2023.
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