Deutschland schlägt M361 vor

Die neue Multilaterale Vereinbarung soll bestimmte Beförderungen gebrauchter Gegenstände, Maschinen oder Geräte erleichtern.

(mih) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:

M361 – Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten – vorgeschlagen vom Deutschland.

Demnach ist vorgesehen, die Vorschriften des ADR nicht auf gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte anwenden zu müssen, die im Inneren mit gefährlichen Gütern (ausgenommen Klasse 1 und 7) verunreinigt sein können. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Die gebrauchten Gegenstände, Maschinen oder Geräte werden zur Reparatur, Inspektion, Wartung, Entsorgung oder Wiederverwertung befördert. Und es wurden Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass der Inhalt sicher eingeschlossen ist, und um ein Austreten des Inhalts unter normalen Beförderungsbedingungen zu verhindern.

Sobald weitere Vertragsparteien die M361 zeichnen, ist sie anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern diese eine gemeinsame Grenze haben. Diese Vereinbarung würde dann bis zum 31. Dezember 2026 gelten.

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