Deutschland und Luxemburg zeichnen M020 zum ADN

Die neue Multilaterale Vereinbarung erlaubt es, LNG als Kraftstoff für Binnenschiffe zu verwenden, die gefährliche Güter befördern.

(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN hat sich Folgendes geändert:

M020 – Verwendung von Flüssigerdgas (LNG) als Kraftstoff – gezeichnet von den Niederlanden und der Schweiz sowie neu von Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) und Luxemburg (gültig bis 31. Dezember 2018).

Abweichend von Abs. 7.1.3.31, 7.2.3.31.1, 9.1.0.31.1, 9.3.1.31.1, 9.3.2.31.1 und 9.3.3.31.1 dürfen Binnenschiffe, die gefährliche Güter befördern, LNG als Kraftstoff für ihre Antriebs- und Hilfssysteme verwenden. Bedingung ist, dass diese Antriebs- und Hilfssysteme Kap. 30 und Anh. 8 Abschn. 1 des europäischen Standards über technische Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.

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