Die neue Multilaterale Vereinbarung betrifft die Beförderung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind. Die M313 ersetzt die M266.
(mih) Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) hat die von Schweden vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M313 als zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 ADR gezeichnet. Sie betrifft die Beförderung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind, und gilt bis 15. Juni 2023.
Die neue Multilaterale Vereinbarung sieht unter bestimmten Bedingungen Erleichterungen für die Kennzeichnung und Bezettelung von Gütern der Klasse 1 vor, welche den Streitkräften einer Vertragspartei gehören und vor dem 1. Januar 1990 nach den damals geltenden Vorschriften des ADR verpackt wurden.
Die M313 ersetzt die M266. Die M266 gleichen Inhalts – gezeichnet von Bulgarien, Dänemark, Deutschland (VkBl. 2013 S. 918), Finnland, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und dem Vereinigten Königreich – war bis 31. Juli 2018 anwendbar.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!