Die Multilaterale Vereinbarung kann nun im Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich angewendet werden
(ur) Deutschland hat die vom Vereinigten Königreich vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung RID 2/2019 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die „Beförderung von Stoffen unter der UN-Nummer 3316 Chemie-Testsatz oder Erste-Hilfe-Ausrüstung in Verbindung mit der Sondervorschrift 671 und dem Unterabschnitt 1.1.3.6“ gezeichnet. Die Vereinbarung ist gültig bis zum 31. Dezember 2020.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!