Deutschland zeichnet RID 2/2024

Die Multilaterale Sondervereinbarung betrifft die Kennzeichnung von bestimmten Flaschen mit Acetylen.

(mih) Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 RID hat sich Folgendes geändert:

RID 2/2024 – Kennzeichnung von Flaschen, die keine UN-Flaschen sind und in denen Acetylen, gelöst der UN-Nummer 1001 oder Acetylen, lösungsmittelfrei der UN-Nummer 3374 befördert wird – gezeichnet von Frankreich, Italien und Slowenien sowie neu von Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) (gültig bis 31. Dezember 2026).

Das Pendant im Straßenverkehr ist die M359.

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