DHL ändert Regelungen für Gefahrgut Paket

Der Paketdienstleister DHL hat zum 1.7.2015 seine „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen, Teil 2 DHL PAKET national“ an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst.

ur - Einige Gefahrgüter, die bisher ausgeschlossen waren, sind nun zum Versand zugelassen.
Ergänzt wurde unter anderem der Eintrag für UN 1845 Kohlendioxid, fest (Trockeneis) und die Kennzeichnung für „begrenzte Mengen“ (aufgrund der zum 30.6.2015 endenden Übergangsfrist zur Nutzung der alten Kennzeichen).
Weitere Beispiele der neuen Regelungen: Der Versand von ungereinigten medizinischen Instrumenten und Geräten ist nun möglich. Und: Beim Versand von UN 3077 und UN 3088 in  begrenzten Mengen kann die neue Sondervorschrift 375 des ADR (Gefäße mit 5 kg bzw. 5 Liter Inhalt) nicht angewendet werden. 
Weitere Einzelheiten zeigt ein "Überblick über die Änderungen", in dem die bisherigen den neuen, seit 1. Juli geltenden Regelungen gegenübergestellt sind.

Download: Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen, Teil 2 DHL PAKET national

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