Für das Gefahrgut-Paket DHL gelten ab 1. Juli 2021 ein paar Änderungen
(ur) Der Paketdienstleister DHL hat die „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“ an das ADR 2021 angepasst. Eine auf einer Seite zusammengefasste Änderungsübersicht zeigt, was sich gegenüber den Regelungen von 2019 geändert hat.
Erneut erhöht haben sich beispielsweise die Höchstmengen gemäß 3.4.2 ADR, die nun einheitlich auf 30 kg angehoben wurden. Neu aufgenommen wurde die Sondervorschrift 636. Die Mindestabmessung für das Kennzeichen für Lithiumbatterien verkleinert sich auf 100x100 mm (2019: 120x110 mm).
Zudem sind nun die „Regelungen Gefahrgut Teil 1b briefähnliche Sendungen national“ und die „Regelungen Gefahrgut Teil 2 DHL Paket national“ in einer Gefahrgutregelung zusammengefasst.
Die neuen Regelungen gelten ab 01.07.2021.
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