Die UNECE veröffentlicht Muster von ADR-Schulungsbescheinigungen und präzisiert deren Inhalt sowie Aussehen.
(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat damit begonnen, Muster von ADR-Schulungsbescheinigungen zu veröffentlichen. Auf der Internetseite sind die Vorder- und Rückseite der ADR-Schulungsbescheinigungen (ohne Sicherheitsmerkmale) abgebildet, wie sie derzeit von den 48 ADR-Vertragsparteien in Übereinstimmung mit 8.2.2.8.5 ADR ausgestellt werden. Muster von ggf. älteren Schulungsbescheinigungen, die davon abweichen, aber weiterhin Gültigkeit besitzen, sind ebenfalls hinterlegt.
Die Zusammenstellung geht auf einen Antrag des Vereinigten Königreichs bei der 94. Tagung der WP.15 Mitte Mai dieses Jahres zurück. Ein Verzeichnis der für die Ausstellung der Schulungsbescheinigungen zugelassenen Stellen wird voraussichtlich ebenfalls noch veröffentlicht.
Im Zusammenhang mit der ADR-Schulungsbescheinigung bestätigte bzw. präzisierte die WP.15 folgende Punkte:
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!