Digitalisierung in der Binnenschifffahrt

Die Europäische Kommission hat die technischen Spezifikationen für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt aktualisiert und an den technischen Fortschritt angepasst.

(mih) Die Europäische Kommission hat die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1744 vom 17. September 2019 bekannt gemacht (ABl. 2019 L 273 S. 1). Sie betrifft technische Spezifikationen für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt und die Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 164/2010.

Damit werden die bisher in der Verordnung (EU) Nr. 164/2010 vom 25. Januar 2010 festgelegten technischen Spezifikationen für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt gemäß Art. 5 der Richtlinie 2005/44/EG über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft aktualisiert und an den technischen Fortschritt angepasst. Dabei werden die neuesten internationalen Standards und Leitlinien, z.B. der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE), der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) und anderer internationaler Gremien, und die aus ihrer Anwendung gewonnenen Erfahrungen sowie europäische Bestimmungen (Richtlinie (EU) 2016/1629 über die Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe und Durchführungsverordnung (EU) 2018/2032 über die technischen Spezifikationen für Nachrichten für die Binnenschifffahrt) berücksichtigt. Die überarbeiteten technischen Spezifikationen sollen zudem mit anderen Verkehrsträgern, insbesondere dem Seeverkehr, kompatibel sein.

In den technischen Spezifikationen ist für vier Nachrichten im Bereich der elektronischen Meldungen in der Binnenschifffahrt eine Struktur definiert, die auf den Regeln der UN für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr (United Nations rules for Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport – UN/EDIFACT) beruht und, soweit erforderlich, für die Zwecke der Binnenschifffahrt angepasst wurde. In den Implementierungshandbüchern ist im Einzelnen festgelegt, wie die Nachrichten, Datenelemente und Codes zu verwenden sind, damit die Nachrichten von allen Beteiligten in gleicher Weise verstanden und verwendet werden. Es handelt sich um folgende Nachrichten:

  • Meldung von (gefährlichen) Gütern (IFTDGN) – ERINOT
  • Fahrgast- und Besatzungslisten (PAXLST)
  • ERINOT-Antwort und -Empfangsbestätigung (APERAK) – ERIRSP
  • Liegeplatzmanagement-Hafenanmeldung (BERMAN).

Alternativ ist es auch möglich, das XML-Format zu verwenden.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1744 ist am 26. Oktober 2019 in Kraft getreten. Sie ist spätestens 30 Monate danach anzuwenden. Die Verordnung (EU) Nr. 164/2010 wird aufgehoben.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de