Drei Technische Regelwerke anerkannt

Irland hat drei Technische Regelwerke gemäß Abschn. 6.2.5, 6.8.2.7 und 6.8.3.7 ADR anerkannt. Sie können bis auf Weiteres angewendet werden.

(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat drei Notifizierungen Irlands veröffentlicht. Gemäß Abschn. 6.2.5, 6.8.2.7 und 6.8.3.7 ADR haben die zuständigen Behörden mit Datum vom 12. Februar 2019 drei Technische Regelwerke für den Bau und die Beförderung bis auf Weiteres anerkannt, da im ADR keine entsprechenden Normen genannt sind.

  • IS EN 12094-4:2004, Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Bauteile für Löschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln – Teil 4: Anforderungen und Prüfverfahren für Behälterventilbaugruppen und zugehörige Auslöseeinrichtungen
  • Technical Code BR (IRL) 30, Ausgabe 1. Januar 2019: Explosionsunterdrückungs-Ventilkopfanordnungen zur Verwendung in Explosionsschutzsystemen
  • Technical Code BR (IRL) 31, Ausgabe 1. Januar 2019: Schnellöffnungs-Ventilanordnungen zur Verwendung in Brandschutzsystemen.

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