Irland hat drei Technische Regelwerke gemäß Abschn. 6.2.5, 6.8.2.7 und 6.8.3.7 ADR anerkannt. Sie können bis auf Weiteres angewendet werden.
(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat drei Notifizierungen Irlands veröffentlicht. Gemäß Abschn. 6.2.5, 6.8.2.7 und 6.8.3.7 ADR haben die zuständigen Behörden mit Datum vom 12. Februar 2019 drei Technische Regelwerke für den Bau und die Beförderung bis auf Weiteres anerkannt, da im ADR keine entsprechenden Normen genannt sind.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!