Die schweizerischen Verordnungen SDR und GGBV sind angepasst worden.
(mih) Die Schweiz hat zum Inkrafttreten des ADR 2013 zu Beginn dieses Jahres auch die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) samt ihrer drei Anhänge aktualisiert.
Bei den Tunnelregelungen in Anhang 2 Nr. 1.9.5 sind drei Tunnel in Graubünden in der „Liste der Strecken mit beschränkenden Kategorien“ (Tunnelkategorie E) nicht mehr enthalten: Solis-, Alvaschein- und Landwassertunnel. Zudem gibt es nun zwei weitere „Strassenstrecken in der Nähe geschützter Gewässer“ (Anhang 2 Nr. 1.9.6 SDR), auf denen die Beförderung wassergefährdender Stoffe verboten ist. Sie befinden sich in den Kantonen Solothurn und Sankt Gallen.
Auch die schweizerische Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) wurde an den Rechtsstand 2013 angepasst.
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