Die neuen Richtlinien (RSEB) geben Erläuertungen zu den gefahrgutrechtlichen Vorschriften
(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB – mit Datum vom 15. April 2021 bekannt gemacht (VkBl. 2021 S. 375 und Sonderdruck B 2207).
Die RSEB berücksichtigen
Gleichzeitig werden die RSEB vom 30. April 2019 (VkBl. 2019 S. 306) aufgehoben.
Die RSEB wurden gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden ausgearbeitet und sollen als deren allgemeine Verwaltungsvorschriften eingeführt werden, um eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland zu gewährleisten.
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