Das EBA hat 2014 zwar erneut weniger kontrolliert, aber mehr Mängel festgestellt, da verstärkt in der Vergangenheit auffällig gewordene Sendungsrelationen im Fokus standen.
(mih) Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat 2014 insgesamt 12.589 Gefahrgutkontrollen vorgenommen. Das waren 313 Kontrollen oder etwa 2,5 % weniger als im Jahr zuvor. Die rückläufige Tendenz der vergangenen Jahre setzte sich damit fort. Dies geht aus dem „Bericht des EBA zur Durchführung der behördlichen Gefahrgutkontrollen nach Abschnitt 1.8.1 RID und der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich der Eisenbahnen des Bundes für das Jahr 2014“ (ohne Klasse 7) hervor.
Da die Beamten verstärkt in der Vergangenheit auffällig gewordene Sendungsrelationen kontrollierten, stellten sie vermehrt Mängel fest: Die Beanstandungsquote erhöhte sich auf 7,1 % (2013: 5,7 %). Die Zahl der beanstandeten Sendungen, insbesondere im Grenzeingang (Einfuhr und Transit), nahm gegenüber dem Vorjahr um rund 22 % auf 899 zu. In Abhängigkeit von dem Anstieg der beanstandeten Sendungen erhöhte sich auch die Anzahl der festgestellten Mängel auf 1.071 (2013: 842). Das EBA will auffällige Sendungsrelationen auch in den kommenden Jahren durch Schwerpunktkontrollen verstärkt in den Fokus stellen.
Bei den Kontrollen im Jahr 2014 wurden überwiegend Verstöße gegen die Vorschriften der Teile 4 bis 6 RID festgestellt. Entgegen den Vorjahren nahmen Verstöße gegen die Verwendungsvorschriften von Umschließungen (Teil 4 RID), insbesondere aber gegen Vorschriften für die Kennzeichnung und Dokumentation (Teil 5 RID) wieder zu.
EBA-Gefahrgutkontrollen | |||
Übersicht der häufigsten Einzelmängel (Auszug) | 2012 | 2013 | 2014 |
Verschlüsse von Tanks mit Untenentleerung nicht ausreichend verschlossen (ohne Ladegutaustritt) | 201 | 170 | 209 |
Vorschriften für die orangefarbene Kennzeichnung nicht beachtet | 83 | 77 | 120 |
Vorschriften für Großzettel (Placards) nicht beachtet | 65 | 53 | 103 |
Angaben zu Sondervorschriften fehlen/falsch | 80 | 45 | 98 |
Verschlüsse auf dem Tankscheitel nicht ausreichend verschlossen (ohne Ladegutaustritt) | 63 | 54 | 67 |
Allgemeine Angaben im Beförderungspapier fehlen/falsch | 72 | 69 | 63 |
Vorschriften für das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe nicht beachtet | 37 | 31 | 54 |
Ladegutaustritt an Verschlüssen von Tanks mit Untenentleerung | 29 | 25 | 41 |
Tankkörper, bauliche bzw. angebrachte Bedienungsausrüstung halten nicht mehr den normalen Beförderungsbedingungen stand | 25 | 32 | 36 |
Kennzeichnungsangaben auf Tank oder Tafel fehlen/falsch | 42 | 46 | 28 |
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