Die beiden Behörden bieten nun eine elektronische Möglichkeit, um gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb zu melden. Ausgenommen sind gefahrgutrechtliche Meldungen gemäß Abschn. 1.8.5 RID.
(mih) Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat das bisherige Verfahren, gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb zu melden, angepasst. Gemeinsam mit der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) wurde hierfür ein neuer E-Service entwickelt, mit dem Ereignismeldungen zunächst ausschließlich an das EBA übermittelt werden können.
Die Nutzung des E-Services für Ereignismeldungen an das EBA ist in der Einführungsphase optional, wird jedoch ausdrücklich empfohlen. Die Meldepflicht gegenüber dem EBA ist bei Nutzung dieses Übermittlungsweges erfüllt. Später soll das elektronische Meldeverfahren der alleinig zulässige Weg sein, um Ereignismeldungen gegenüber beiden Behörden abzugeben.
Die Inhalte der Meldungen orientieren sich im Hinblick auf die meldepflichtigen Ereignisarten an der aktuell im Entwurfsstand vorliegenden EU-Verordnung „Common safety methods for assessing the safety level and the safety performance of railway operators at national and Union level“ (CSM ASLP).
Das Melden gefährlicher Ereignisse über diesen E-Service ersetzt nicht die verpflichtende gefahrgutrechtliche Meldung von Ereignissen gemäß Abschn. 1.8.5 RID. Diese erfolgen weiterhin auf dem bekannten Meldeweg.
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