Elektronische Frachtbeförderungsinformationen sollen die Digitalisierung fördern, Kosten senken, die Möglichkeiten der zuständigen Behörden verbessern sowie für mehr Effizienz und Nachhaltigkeit sorgen.
(mih) Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben die Verordnung (EU) 2020/1056 vom 15. Juli 2020 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) bekannt gemacht (ABl. 2020 L 249 S. 33). Der Anwendungsbereich erstreckt sich gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchstabe a) Nr. v) auch auf gesetzliche Informationsanforderungen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Kap. 5.4 ADR/RID/ADN).
Die Beförderung von Gütern, einschließlich Abfällen, wird von großen Mengen an Informationen begleitet, die von den Unternehmen untereinander sowie zwischen den Unternehmen und den zuständigen Behörden immer noch in Papierform ausgetauscht werden. Dies bedeutet für Logistikunternehmen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, ist mit zusätzlichen Kosten verbunden und wirkt sich negativ auf die Umwelt aus. Mit dieser Verordnung wird das Ziel verfolgt, die Digitalisierung der Frachtbeförderung und der Logistikdienste zu fördern, um die Verwaltungskosten zu senken, die Möglichkeiten der zuständigen Behörden zur Durchsetzung zu verbessern und die Effizienz und die Nachhaltigkeit des Verkehrs zu verbessern. Zusätzliche Informations- oder Sprachanforderungen, die über die bestehenden Regelungen hinausgehen, sind nicht vorgesehen. Die Papierform ist weiterhin möglich.
Die Verordnung tritt am 20. August 2020 in Kraft; sie gilt ab 21. August 2024. Bestimmte Regelungen bezüglich Notifizierungspflichten der Mitgliedstaaten, Anforderungen an die zuständigen Behörden, zu erlassender delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte gelten jedoch bereits ab 20. August 2020.
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