Deutschland hat noch nicht alle Hürden für den grenzüberschreitenden Bahnverkehr abgebaut. Jetzt klagt die EU-Kommission.
(ur) Grund für die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): Gemeinsame Vorschriften zur Erreichung der Interoperabilität der europäischen Eisenbahnen sind nicht, wie gefordert, bis zum 19. Juli 2010 umgesetzt worden. Die Kommission hatte Deutschland bereits am 20. September 2010 und 16. Juni 2011 aufgefordert, der Richtlinie nachzukommen. In seiner Antwort wies Deutschland darauf hin, dass die entsprechenden Maßnahmen voraussichtlich erst im Mai 2012 in Kraft treten würden.
Für einen sicheren und flüssigen Zugverkehr in der Europäischen Union sieht das EU-Recht die Festlegung eines Mindestniveaus technischer Harmonisierung der Eisenbahnsysteme vor. Nach Ansicht der Kommission hat ein Versäumnis nicht nur für Deutschland, sondern auch für den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum insgesamt negative Folgen.
Deutschland hat ebenfalls die letzte Änderung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit nicht vollständig umgesetzt hat. Auch in diesem Fall wird die Kommission vor dem EuGH Klage gegen Deutschland erheben. Die Richtlinie bildet eine Rechtsgrundlage für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen: Bevor ein Schienenfahrzeug in Betrieb genommen werden kann, muss die Einrichtung benannt werden, die für die Instandhaltung zuständig ist. Eine unzureichende Umsetzung der Richtlinie könnte die Sicherheit der Reisenden und des Personals beeinträchtigen.
Die Kommission hat beim EuGH beantragt, bis zum Erlass nationaler Maßnahmen in beiden Fällen ein tägliches Zwangsgeld gegen Deutschland zu verhängen.
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