Elektronische Meldepflicht für Binnentankschiffe: drei Monate Übergangsfrist

Ab 1. März 2019 droht Tankschiffen auf dem Rhein, die keine elektronische Meldung abgeben, eine Geldbuße. Dann endet eine am 1. Dezember 2018 beginnende Übergangsfrist.

(mih) Ab 1. Dezember 2018 sind auf dem Rhein alle Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks an Bord verpflichtet, sich elektronisch zu melden. Laut Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) haben knapp 25 % aller auf dem Rhein fahrenden Tankschiffe immer noch kein Konto bei der niederländischen Behörde Rijkswaterstaat (RWS) für den elektronischen Datenaustausch (Electronic Data Interchange, EDI) eingerichtet. Das Konto werde jedoch benötigt, um über eine Anwendung – z.B. das Informations- und Kommunikationssystem für die Binnenschifffahrt (Binnenvaart Informatie en Communicatie Systeem, BICS) – elektronische Berichte zu übermitteln.

Angesichts der technischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ausweitung der elektronischen Meldepflicht habe der Polizeiausschuss bei seiner Sitzung am 11. Oktober 2018 beschlossen, eine einmalige Übergangsfrist von drei Monaten ab 1. Dezember 2018 für die Tankschiffe einzuführen. Während dieses Zeitraums werden Tankschiffe, die noch nicht elektronisch melden, von den Aufsichtsbehörden benachrichtigt. Ab 1. März 2019 – nach Ablauf der Übergangsfrist – werden Tankschiffe auf dem Rhein, die dann immer noch keine elektronische Meldung abgeben, mit einer Geldbuße belegt.

Die ZKR appelliert an die Tankschifffahrt, bis 30. November 2018 alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Versenden elektronischer Meldungen zu gewährleisten. Sie empfiehlt daher, umgehend einen Antrag auf Kontoeröffnung zu stellen.

Bei Fragen im Zusammenhang mit dieser Ausweitung der Meldepflicht auf Tankschiffe stehe die aktualisierte ZKR-Website Elektronisches Melden (ERI) für Tankschiffe zur Verfügung. Dort seien alle Referenzdokumente sowie FAQs in den drei Amtssprachen der ZKR zu finden.

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