Die neue Multilaterale Vereinbarung zum ADN M023 erleichtert das Entgasen leerer oder entladener Ladetanks sowie Lade- und Löschleitungen an Annahmestellen.
(mih) Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) hat die von Frankreich vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung zum ADN M023 als zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 ADN gezeichnet. Sie betrifft das Entgasen von Ladetanks und Lade- und Löschleitungen an Annahmestellen und gilt bis 30. Dezember 2018.
Darin ist beschrieben, unter welchen Bedingungen das Entgasen leerer oder entladener Ladetanks sowie Lade- und Löschleitungen an Annahmestellen abweichend von Unterabschn. 7.2.3.7 zulässig ist. Bestandteil der M023 zum ADN ist eine vier Seiten umfassende Prüfliste.
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