Entsorgungsgebühr erhöht

In der Rhein- und Binnenschifffahrt ist seit Januar 2021 die Entsorgung von Gasöl teurer

(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Datum vom 18. Dezember 2020 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die "Siebte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (7. CDNI-Verordnung – 7. CDNI-V)" bekannt gemacht (BGBl. 2020 II S. 1306). Die Verordnung ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Damit wird der Beschluss CDNI 2020-I-2 der Vertragsparteien in Kraft gesetzt, der Artikel 3.03 Absatz 1 der Anwendungsbestimmung wie folgt ändert:
„(1) Die Entsorgungsgebühr beträgt 8,50 Euro (zuzüglich MwSt.) pro 1.000 l gelieferten Gasöls. Das Volumen des verkauften Gasöls entspricht dem Volumen bei 15 °C.“

Grund für die Erhöhung sind die Kosten für die Sammlung und Entsorgung von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen, die seit 2018 nicht mehr aus den Einnahmen der Entsorgungsgebühr gedeckt werden. Seit 2011 lag die Entsorgungsgebühr unverändert bei 7,50 Euro.

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