Gefahrgutspezialisten der schweizerischen Behörden haben Vorschriften zu Freistellungen kommentiert.
(mih) Das schweizerische Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat mit Datum vom 31. Januar 2013 Erläuterungen für die Umsetzung der schweizerischen „Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)" und des ADR bekannt gemacht. Darin geht es um Freistellungen mit folgenden Schlussfolgerungen, die näher ausgeführt sind:
Die Gruppe der Gefahrgutspezialisten der Vollzugsbehörden (GGSV) hat die Erläuterungen erarbeitet. Diese Vollzugshilfe soll in erster Linie den vollziehenden Behörden, aber auch Wirtschaftsunternehmen und allen anderen Interessierten als Orientierungshilfe zum Verordnungstext dienen. Rechtskraft kommt ihr nicht zu.
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