In einem Leitfaden klärt die WP.15 die Kriterien für das Zulassungsdatum von Gefahrgutfahrzeugen.
(fu) Im Zusammenhang mit den Vorschriften für den Bau von Fahrzeugen in Kap. 9.2 ADR spielt das Datum der erstmaligen Zulassung zum Verkehr (oder der erstmaligen Inbetriebnahme, sofern eine Zulassung zum Verkehr nicht zwingend vorgeschrieben ist) von Fahrzeugen mehrfach eine Rolle. So wird in der Tabelle in Unterabschn. 9.2.1.1 ADR in der Spalte „Bemerkungen“ die Gültigkeit von Anforderungen vom Datum der Erstzulassung (oder ersten Inbetriebnahme) abhängig gemacht.
In der Praxis treten in diesem Zusammenhang immer wieder Fragen auf, z.B. wenn Fahrzeuge in einem anderen Land registriert werden. Ein kurzer Leitfaden der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) soll Klarheit schaffen.
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