„Richtlinien für den Transport von Gefahrgut durch den Eurotunnel 2023“ an das ADR 2023 angepasst
(ur) In den Richtlinien legt der Betreiber des Eisenbahntunnels unter dem Ärmelkanal zwischen Frankreich und Großbritannien auf 59 Seiten detailliert fest, welche Gefahrgüter in welcher Menge und unter welchen Bedingungen befördert werden.
Diese Vorschriften sind wesentlich strenger als die in ADR und RID festgelegten Regelungen, da sie laut Tunnelbetreiber die spezifischen Sicherheitseigenschaften der Infrastruktur des Kanaltunnels berücksichtigen.
Gefahrgut muss gemäß den zum Zeitpunkt des Transports gültigen ADR-Regelungen und in einer der Sprachen Englisch, Französisch oder Deutsch angemeldet werden. Außerdem muss der Spediteur gewährleisten, dass alle erforderlichen Dokumente vorliegen, einschließlich für Fahrzeuge gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR. Für Gefahrgüter, die gemäß den ADR-Bestimmungen für begrenzte Mengen, freigestellte Mengen / Mindermengen oder jeglichen anderen speziellen Regelungen transportiert werden und keine Dokumente erfordern, ist keine Anmeldung am Check-in erforderlich. Allerdings ist bei einer Anmeldung dieser Güter eine komplette ADR-Erklärung erforderlich.
In der Liste der Richtlinie sind die Gefahrgüter nach Klasse, UN-Nummer und Verpackungsgruppe geordnet enthalten, die uneingeschränkt oder mit bestimmten Einschränkungen zum Transport mit Eurotunnel Freight zugelassen sind. Mit Ausnahme der in Klasse 2 aufgeführten Produkte dürfen Gefahrgüter, die nach den ADR-Bestimmungen mit zwei oder mehreren Gefahrzetteln gekennzeichnet sein müssen, nicht mit Eurotunnel Freight transportiert werden. Ausnahme: Güter, die aufgrund ihrer Verpackung eine Zweitgefahr enthalten. Dazu zählen beispielsweise die UN-Nummern UN 3291 und UN 3245, die zum Transport zugelassen sind, wenn sie in tiefgekühltem, flüssigem Stickstoff verpackt sind.
ADR-geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht in dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Freight befördert werden. Ausnahme davon:
Güter mit UN-Nummern, die nicht den ADR-Vorschriften unterliegen und auch nicht in der Liste aufgeführt sind, können mit Eurotunnel Freight befördert werden. Das sind Güter wie Stroh (UN 1327) und Trockeneis (UN 1845), Güter, die in begrenzten oder freigestellten Mengen gemäß ADR Kapitel 3.4 und 3.5 verpackt sind, sowie Güter, die unter einer Sonderbestimmung wie z.B. Sondervorschrift 188, transportiert werden.
Verboten sind Stoffe dieser drei Gefahrgutklassen: Klasse 4.2 – Selbstentzündliche Stoffe, Klasse 4.3 – Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln und Klasse 5.2 – Organische Peroxide. Nach wie vor nicht befördert werden: UN 0511, UN 0512 (elektronische Sprengkapseln) und UN 3549 (medizinische Abfälle der Kategorie A). Cobaltdihydroxid-Pulver mit mindestens 10 % lungengängigen Partikeln (10 μm), im ADR 2023 der neuen UN-Nummer 3550 zugeordnet, bleibt von der Beförderung durch den Tunnel ausgeschlossen.
Generell behält sich Eurotunnel Freight das Recht vor, Fahrzeuge mit Gefahrgut zurückzuweisen, die nach seinem Ermessen und unabhängig von Typ, Herkunft und/oder Ziel eine Gefahr für den Tunnel oder seine Passagiere darstellen könnten.
Die „Richtlinien für den Transport von Gefahrgut durch den Eurotunnel 2023“ können in drei Sprachversionen im pdf-Format von der Webseite des Betreibers heruntergeladen werden:
Eine detaillierte Anleitung zum Check-in für Lkw-Fahrer mit Gefahrgut an Bord (Guide to drivers) findet sich auf der Internetseite des Tunnelbetreibers (www.eurotunnelfreight.com).
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