Wie bereits früher gemeldet, müssen Fahrer von Fahrzeugen, die außerhalb Polens zugelassen sind und in Polen am Straßenverkehr teilnehmen, eine auf ihren Namen ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters mitführen, sofern dieser nicht selbst mitfährt. Das Muster einer solchen zweisprachigen Nutzungsvollmacht sowie ein Auszug aus dem übersetzten Schreiben des polnischen Infrastrukturministeriums wurde im Verkehrsblatt 6/2008 unter der lfd. Nr. 38 veröffentlicht. Das Muster der Nutzungsvollmacht kann auch von der Homepage der Botschaft Polens abgerufen werden.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!