Der DIHK hat die Anforderungen an Lehrgänge für Gefahrgutfahrer an den Rechtsstand 2015 angepasst.
(mih) Wer gefährliche Güter auf der Straße transportieren will, muss einen Lehrgang besuchen und eine Prüfung ablegen. Die IHK nimmt diese Prüfung ab und stellt dann den sog. ADR-Schein aus. Wie Lehrgänge für Gefahrgutfahrer im Detail aussehen müssen, damit sie von den IHKn anerkannt werden, hat der DIHK in Kursplänen festgehalten. Sie informieren u.a. über die Lernziele und -inhalte sowie über die methodisch-didaktischen Anforderungen.
Der DIHK hat nun aktualisierte Kurspläne für die Gefahrgutfahrerschulung, die an das Gefahrgutrecht 2015 angepasst wurden, veröffentlicht. In den überarbeiteten Kursplänen finden sich verschiedene Detailänderungen:
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