Berichtigungen zur 28. ADR-Änderungsverordnung veröffentlicht
(ur) Zu der 28. ADR-Änderungsverordnung vom 14. Oktober 2020 (BGBl. 2020 II S. 757, Anlageband) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Datum vom 1. März 2021 ein Fehlerverzeichnis zur deutschen Übersetzung des Anlagebandes der 28. ADR-Änderungsverordnung bekannt gemacht (BGBl. 2021 II S. 242).
Die redaktionellen Korrekturen betreffen in Teil 4 das Kapitel 4.1, in Teil 6 die Kapitel 6.2 und Kapitel 6.4 sowie in Teil 7 das Kapitel 7.4.
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