Feuerwerker unter Hochdruck

Silvester – Wenn andere Branchen sanft in den gemütlichen Jahresausklang gleiten, müssen Feuerwerksdistributeure zur Hochform auflaufen. Zu Besuch bei Comet in Bremerhaven.

(skl) Die Distribution von Feuerwerk ist eines der saisonabhängigsten Geschäfte, die es hierzulande gibt. Verkauft werden dürfen im Einzelhandel erhältliche Feuerwerkskörper nämlich nur an den letzten drei Tagen eines Jahres; ist darunter ein Sonntag, sind es auch mal vier Tage. Da in Deutschland zu Silvester entzündetes Feuerwerk inzwischen fast ausschließlich in China produziert wird, trifft die Ware mit entsprechendem Vorlauf im Herbst in den Nordseehäfen ein.

So auch bei Comet in Bremerhaven, einem der größten deutschen Feuerwerks-Importeure, der den Beinamen "The Seasonal Company" trägt. Bis November erreichten rund 1.000 High-Cube-Seecontainer mit Milliarden Feuerwerkskörpern das unweit der Bremerhavener Containerterminals angesiedelte Logistikzentrum. Dies sind deutlich mehr als noch vor wenigen Jahren. Die positive Geschäftsentwicklung – nicht zuletzt befördert durch die Übernahme des Wettbewerbers Keller im Jahr 2013 – stellt das Unternehmen aber auch vor logistische Herausforderungen. Unter anderem wird das Lagernetzwerk beständig ausgebaut: In diesem Jahr stehen den Norddeutschen zusätzliche 35.000 Palettenstellplätze in dezentralen Lagern zur Verfügung, um eine reibungslose Belieferung aller rund 30.000 Handelspartner zum Jahresende zu gewährleisten. In den insgesamt sieben deutschen Regionallägern (Dülmen, Elbergen, Freren, Hamburg, Lindern, Olfen und Schermbeck) landet rund ein Viertel der Übersee-Fracht an, der Großteil bleibt also zunächst in Bremerhaven.

Im zentralen Logistikzentrum, das fast 40.000 Palettenstellplätze auf einer Fläche von 25.000 Quadratmetern fasst, wird der Inhalt der Seecontainer derzeit unter Hochdruck konfektioniert. Jede Bestellung eines Handelspartners muss individuell gepackt werden. Mehr als 1,3 Millionen UN-zugelassene Kartons werden dann im Lauf des Monats Dezember aus der Hafenstadt ins gesamte Bundesgebiet verschickt, 2011 waren es nur etwa die Hälfte.

Bei allem Zeitdruck sind Lagerung und Vertrieb der Raketen, Böller und Fontänen strengen gesetzlichen Auflagen unterworfen. "Wir handeln hier zu 98 Prozent Gefahrgut", sagt Ricardo Cardoso, Gefahrgutbeauftragter bei Comet Feuerwerk. Dieses verteile sich zu zwei Dritteln auf die Unterklasse bzw. den Klassifizierungscode 1.4G (UN 0336) und zu einem Drittel auf die ungefährlichere Unterklasse 1.4S (UN 0337). In dieser Saison vertreibt das Unternehmen insgesamt 1.200 unterschiedliche Produkte. Jedes Produkt hat eine Klassifizierungsbetätigung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gemäß SV 645 bzw. 5.4.1.2.1 g) ADR.

Unterschiede bei Lagerung

Das Logistikzentrum und die sieben Regionalläger sind vor allem sprengstoffgesetzlichen Regelungen (Sprengstoffgesetz, 2. Sprengstoffverordnung, Sprengstofflagerrichtlinie) unterworfen. "Unsere wichtigsten Schutzvorrichtungen sind Sprinkler-, Brandmelde- und Einbruchsschutzanlagen", erklärt Cardoso.

Anders sieht es hingegen im Handel aus, wo in der Regel keine speziellen Schutzräume vorhanden sind. In Verkaufsräumen darf Feuerwerk daher laut 2. SprengV nur mit einer Bruttomasse von maximal 70 Kilogramm ausliegen, in den Lagerräumen des Handels dürfen es maximal 100 Kilogramm bzw. 350 Kilogramm (in Gebäuden ohne Wohnraum und mit Feuerwiderstandsklasse F30) sein. Jeweils 20 Prozent darf als "lose Ware" ohne Verpackung aufbewahrt werden. Die engen Grenzen verdeutlichen nochmal, warum die Feuerwerksdistribution so eng getaktet und aufs Jahresende verdichtet erfolgt.

"Alle Sendungen müssen pünktlich bis zum 28. Dezember in den Geschäftsstellen der Handelspartner eintreffen", beschreibt Richard Eickel, Geschäftsführer Comet Feuerwerk, die logistische Höchstleistung, die es bis dahin zu bewältigen gilt. Dabei kann sich der Firmen-Chef auf ein eingespieltes Team verlassen: In der Hauptsaison sorgen rund 150 Angestellte im Zwei-Schicht-Betrieb dafür, dass die mehr als 40.000 separat gepackten Sendungen rechtzeitig den Weg zum Kunden finden. Comet beliefert jede Verkaufsstelle mit genau den Waren, die dort gewünscht werden.

Bis Silvester steht im Logistikzentrum kein Gabelstapler mehr still: In Spitzenzeiten verlassen Tag für Tag bis zu 100 beladene Lkw das Bremerhavener Zen­trallager. Für den Transport nutzt man insgesamt 16 in Sachen Gefahrgut erfahrene Logistikpartner. Artikel der Unterklasse 1.4S – darunter fallen zum Beispiel Knallerbsen, Wunderkerzen oder Chinakracher – stellen gefahrgutrechtlich keine große Herausforderung dar. Diese können laut ADR 1.1.3.6 in unbegrenzter Menge freigestellt befördert werden.

Anders verhält es sich bei 1.4G, worunter die Masse der Sendungen fällt: diese Feuerwerkskörper sind gemäß der Freistellungstabelle ("1.000-Punkte-Regel") der Beförderungskategorie 2 zugeordnet, d.h. bei mehr als 333 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse unterliegt ein Transport den ADR-Vorschriften (Kennzeichnung, Schriftliche Weisungen, Schulung des Fahrers, Anforderungen an das Fahrzeug usw.). "Bei unseren Sammeltransporten überschreiten wir in vier von fünf Fällen die Freistellungsgrenze gemäß 1.000-Punkte-Regel", sagt Cardoso. Dabei bleibe man aber unter 3.000 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse pro Fahrzeug und könne somit die SV 651 nutzen. Mit dieser Sondervorschrift für Feuerwerkskörper des Klassifizierungscodes 1.4G ist es möglich, nicht speziell für den Transport von Klasse 1 ausgerüstete EX/II- und EX/III-Fahrzeuge nutzen zu müssen.

Wenn dann in der Silvesternacht der Himmel in leuchtenden Farben erstrahlt, ist das für Chef Eickel und GeBe Cardoso der beste Moment des Jahres. "Denn was könnte schöner sein, als mit den eigenen Augen zu sehen, wie wir mit unserer Arbeit für unzählige schöne Momente sorgen." Doch es ist nur ein kurzer Moment der "Ruhe". Nach Neujahr stehen die Retouren aus dem Handel an, die Rücklaufquote beträgt 33 Prozent.

(aus: gela 12/15, www.gefaehrliche-ladung.de)

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