Das aktualisierte Merkblatt des DSLV soll es den Beteiligten ermöglichen, sich einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verschaffen.
(mih) Um den Einzelhandel rechtzeitig zu versorgen, werden bereits einige Wochen vor der saisonalen Spitze zum Jahreswechsel größere Mengen von Silvesterfeuerwerk auf der Straße befördert. Dabei werden die Feuerwerkskörper mitunter auch von Unternehmen, die ansonsten selten mit Gefahrgut zu tun haben, verteilt und transportiert. Vielen Beteiligten sind deshalb die zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen nicht bekannt.
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) stellt einen Leitfaden „Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße“ zur Verfügung, der nun in der Fassung September 2017 vorliegt. Das Merkblatt soll es den Beteiligten ermöglichen, sich einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verschaffen.
Mit Inkrafttreten des ADR 2017 zum 1. Januar 2017 gab es nach Ablauf der Übergangsfrist zum 30. Juni 2017 keine wesentlichen Änderungen für die Speditionsbranche hinsichtlich der Beförderung von Feuerwerkskörpern. Und auch zum bevorstehenden Jahreswechsel 2017/2018 sind keine Rechtsänderungen zu erwarten.
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