Der DSLV hat seinen Leitfaden über die „Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße“ anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels aktualisiert.
(mih) Es dauert zwar noch etwas mehr als drei Monate, bis das Jahr 2015 in der Silvesternacht begrüßt wird. Um den Einzelhandel jedoch rechtzeitig versorgen zu können, werden bereits einige Wochen vor der saisonalen Spitze zum Jahreswechsel größere Mengen Silvesterfeuerwerk auf der Straße befördert. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat nun seinen Leitfaden „Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße“ aktualisiert.
Der Leitfaden richtet sich insbesondere auch an Unternehmen, welche die Distribution und den Transport von Feuerwerkskörpern vornehmen, ansonsten aber selten mit Gefahrgut zu tun haben. Vielen Beteiligten sind deshalb die zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen nicht bekannt.
Für den Jahreswechsel 2014/2015 gibt es im Vergleich zur heutigen Rechtslage keine wesentlichen Änderungen. Zwar tritt das ADR 2015 zum 1. Januar 2015 in Kraft. Es ist aber möglich, die Vorschriften des ADR 2013 wie üblich bis 30. Juni 2015 anzuwenden. Darüber hinaus bringt auch die Version 2015 keine materiellen Änderungen. Der überarbeitete Leitfaden enthält daher im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen.
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