Finnland zeichnet M262, M263 und M266

Finnland hat drei Multilaterale Vereinbarungen zum ADR gezeichnet.

(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es folgende Änderungen gegeben:

M262 – Anzahl der Anhänger in einer Beförderungseinheit, die nur verpackte gefährliche Güter befördert – gezeichnet von Dänemark, Schweden und Spanien sowie neu von Finnland (gültig bis 2. Mai 2018).

M263 – Anzahl der Anhänger in einer Beförderungseinheit, die gefährliche Güter nur in loser Schüttung oder in Tanks befördert – gezeichnet von Dänemark, Schweden und Spanien sowie neu von Finnland (gültig bis 2. Mai 2018).

M266 – Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind – gezeichnet von Dänemark, Deutschland (VkBl. 18/2013), Österreich, Norwegen und Schweden und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Finnland (gültig bis 31. Juli 2018). Die M266 sieht Erleichterungen für die Kennzeichnung und Bezettelung von Gütern der Klasse 1 vor, welche den Streitkräften einer Vertragspartei gehören und vor dem 1. Januar 1990 nach den damals geltenden Vorschriften des ADR verpackt wurden.

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