Die Multilaterale Vereinbarung erleichtert Streitkräften die Beförderung von Klasse-1-Gütern, die zur Vernichtung vorgesehen sind.
(mih) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M353 – Beförderung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind – gezeichnet von Dänemark, Norwegen, Schweden, dem Vereinigten Königreich und neu von Finnland (ohne die Åland-Inseln) (gültig bis zum 7. Juni 2028).
Die Multilaterale Vereinbarung M353 sieht unter bestimmten Bedingungen Erleichterungen für die Kennzeichnung und Bezettelung von Gütern der Klasse 1 vor, welche den Streitkräften einer Vertragspartei gehören und vor dem 1. Januar 1990 nach den damals geltenden Vorschriften des ADR verpackt wurden.
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