Im Schienenverkehr wenden nun vier Länder RID 1/2019 an
(ur) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID hat sich folgende Veränderung ergeben:
RID 1/2019 - Mehrfachkennzeichnung von Verpackungen, IBC und Großverpackungen -, vorgeschlagen von Deutschland, gezeichnet von Belgien, der Tschechischen Republik und neu von Frankreich. Die Vereinbarung ist gültig bis zum 31. Dezember 2020.
Pendant zur RID 1/2019 ist die Multilaterale Vereinbarung M319 für den Straßenverkehr, die Frankreich auch gezeichnet hat. Diese Regelungen (RID 1/2019 und M319) für Mehrfachkennzeichnung von Verpackungen, IBC und Großverpackungen sind ein Vorgriff auf Vorschriften, die im RID und ADR ab 1. Januar 2021 zu finden sein werden.
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